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Betriebsanlagengenehmigung · Gastronomieplanung · Wien

Wir zeichnen den Plan,
der durchgeht.

apcad plant Betriebsanlagen für Gastronomie und Gewerbe: Aufmaß vor Ort, Einreichplan in CAD, Einreichung bei der Behörde und Begleitung bis zum Bescheid. Ein Ansprechpartner statt vier, österreichweit.

Bestand · Aufmaß vor Ort
Neu · Einreichplan in CAD
Auflagen · Behördenbegleitung
Beispielgrundriss eines Gastronomiebetriebs Schematischer Grundriss mit Gastraum, Küche, Lager und WC-Anlage, Maßketten, Raumstempeln und rot gestrichelt eingetragener Abluftführung. Darstellung zur Veranschaulichung, kein reales Projekt. ABLUFT 3.200 m³/h HAUBE NEU GASTRAUM 68,4 m² · 42 SITZPLÄTZE KÜCHE 24,1 m² LAGER 9,2 m² WC-ANLAGE BARRIEREFREI 4,60 3,00 7,60 4,40 N M 1:50 · DARSTELLUNG, KEIN REALES PROJEKT

Sechs Räume, ein Verfahren.

Von der ersten Vermessung bis zum Schlussgespräch bei der Behörde bekommen Sie alles von derselben Stelle. Kein Übersetzen zwischen Planer, Techniker und Amt.

Blatt 02 · Raumbuch

Leistungsumfang

01

Betriebsanlagen­genehmigung

Wir bereiten das gesamte Genehmigungsverfahren nach Gewerbeordnung auf: Betriebsbeschreibung, Anlagenverzeichnis, Einreichplan und sämtliche Beilagen, abgestimmt auf die Behörde, bei der eingereicht wird. Auch für nachträgliche Genehmigungen und Änderungen nach § 81.

Neuanlage · Änderung · Übernahme Kernleistung
02

Gastronomieplanung

Grundriss, Küchenzeile, Gästefluss, Personalwege, Lager, WC-Anlage und Schanigarten: geplant nach dem, was funktioniert und was genehmigt wird. Sitzplätze werden nicht geschätzt, sondern gegen Fluchtwege, Sanitäranlagen und Lüftungsleistung gerechnet.

Restaurant · Café · Bar · Imbiss
03

Technische Zeichnungen & CAD

Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Detail- und Möblierungspläne in CAD, sauber bemaßt, beschriftet und in den Formaten, die Behörde und Gewerke brauchen.

DWG · DXF · PDF · Plot
04

Bestandsaufnahme & Aufmaß

Wir kommen ins Objekt und messen auf, auch wenn es keine Pläne mehr gibt. Aus dem Aufmaß entsteht ein maßhaltiger Bestandsplan, die Grundlage für alles Weitere.

Vor Ort · Laser · Bestandsplan
05

Lüftung & Haustechnik

Abluft, Zuluft, Kanalführung, Fettabscheider und die Schnittstellen zu Elektro, Wasser und Gas: geplant und im Plan dargestellt, weil genau daran Verfahren hängen bleiben.

Schema · Auslegung · Nachweis
06

Behördenbegleitung

Einreichung, Rückfragen, Verhandlungstermin, Auflagen, Nachreichungen: Wir führen die Korrespondenz und sind bei der Verhandlung dabei. Sie müssen die Gewerbeordnung nicht lesen – das ist unser Teil.

Einreichung · Verhandlung · Auflagen · Bescheid

Vier Schnittstellen weniger.

Der teuerste Teil eines Genehmigungsverfahrens ist selten die Planung. Es sind die Wochen, die vergehen, weil Aufmaß, Plan, Haustechnik und Behördenkorrespondenz bei vier verschiedenen Leuten liegen und jeder auf den anderen wartet.

Ein Ansprechpartner

Aufmaß → Bescheid

Aufmaß

Wir messen das Objekt selbst auf. Kein Warten auf alte Pläne, die niemand mehr findet.

Planung

Grundriss, Technik und Betriebsbeschreibung entstehen gemeinsam – nicht nacheinander.

Einreichung

Vollständige Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Unvollständigkeit kostet Monate.

Bescheid

Wir bleiben bis zur Verhandlung und den Auflagen dran und reichen nach, was fehlt.

  • Ein Ansprechpartner von der Besichtigung bis zum Bescheid.
  • Inhabergeführt von Amir Pašić, seit 2007 am Markt.
  • Pläne, die für die Behörde gezeichnet sind, nicht für den Prospekt.
  • Sitz in Wien, Projekte in ganz Österreich. Anfahrt und Aufmaß inklusive Abstimmung mit der örtlich zuständigen Behörde.

Der Bauzeitenplan Ihres Verfahrens.

So läuft ein typisches Projekt ab. Die Balken zeigen den zeitlichen Zusammenhang der Phasen, nicht Ihren Einzelfall. Der hängt von Objekt, Umfang und Behörde ab.

Blatt 03 · Terminplan

Richtwerte

Phase

Erstgespräch

Vorhaben, Objekt, Zeitrahmen

W 1

Aufmaß vor Ort

Bestandsaufnahme, Fotos, Technik

W 2

Planung & CAD

Grundriss, Schnitte, Haustechnik

W 3–5

Unterlagen & Einreichung

Betriebsbeschreibung, Beilagen, Abgabe

W 6–7

Behördenverfahren

Prüfung, Verhandlung, Auflagen

W 8–14 · gesetzliche Entscheidungsfrist

Bescheid & Umsetzung

Auflagen abarbeiten, Fertigstellung

W 15–16

Balkenplan seitlich scrollen →

Richtwerte zur Orientierung, keine Zusage. Die tatsächliche Dauer hängt vom Umfang der Anlage, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von der Auslastung der zuständigen Behörde ab.

Jede Phase im Detail

Anmerkungen zum Verfahren.

Die Fragen, die im Erstgespräch immer kommen.

Blatt 05 · Anmerkungen

01Brauche ich überhaupt eine Betriebsanlagengenehmigung?

In der Regel ja, sobald ein Betrieb geeignet ist, Nachbarn oder Beschäftigte zu beeinträchtigen: durch Lärm, Geruch, Abluft, Verkehr oder Betriebszeiten. Für Gastronomie trifft das praktisch immer zu. Auch die Übernahme eines bestehenden Lokals ist kein Selbstläufer: Die Genehmigung hängt an der Anlage, nicht an der Person. Sie deckt aber nur den Betrieb ab, der damals beschrieben wurde. Wer umbaut, die Küche tauscht, den Schanigarten dazunimmt oder länger offen hält, braucht eine Änderungsgenehmigung.

02Wie lange dauert das Verfahren?

Die Behörde hat eine gesetzliche Entscheidungsfrist; im vereinfachten Verfahren ist sie kürzer als im ordentlichen. In der Praxis entscheidet aber weniger die Frist als die Vollständigkeit: Fehlt eine Beilage, beginnt die Uhr faktisch neu. Der Zeitplan auf dieser Seite zeigt einen typischen Verlauf.

03Was kostet das?

Das hängt von Fläche, Umfang und Zustand der Unterlagen ab: ein 40-m²-Imbiss mit Bestandsplänen ist ein anderes Projekt als ein Restaurant über zwei Ebenen ohne jede Zeichnung. Sie bekommen ein Pauschalangebot, bevor wir anfangen; behördliche Gebühren und Sachverständigenkosten kommen getrennt dazu.

04Es gibt keine Pläne vom Lokal. Ist das ein Problem?

Nein, das ist der Normalfall. Wir kommen ins Objekt, messen auf und erstellen daraus einen maßhaltigen Bestandsplan. Der ist ohnehin die Grundlage für alles Weitere, auch für Küchenlieferanten, Elektriker und Lüftungsbauer.

05Ich habe bereits eröffnet, ohne Genehmigung. Was jetzt?

Das lässt sich in vielen Fällen nachträglich sanieren, und je früher Sie es angehen, desto günstiger. Wichtig ist, den Ist-Zustand sauber aufzunehmen und zu prüfen, was genehmigungsfähig ist und was geändert werden muss, bevor eingereicht wird. Wir sagen Ihnen offen, wenn etwas nicht durchgeht.

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Je mehr Sie hier eintragen, desto konkreter ist die Antwort. Wenn Sie etwas nicht wissen, lassen Sie es leer. Das klären wir im Gespräch.

Blatt 06 · Erhebungsbogen

Antwort innerhalb eines Werktags

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Telefon +43 699 10060504 E-Mail office@apcad.at
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