FAQ · Betriebsanlagengenehmigung Österreich
Anmerkungen zum Verfahren.
Die Fragen, die im Erstgespräch immer kommen, und die Antworten, die wir sonst am Telefon geben. Allgemeine Information zum Verfahren, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Grundsätzliches
01Brauche ich überhaupt eine Betriebsanlagengenehmigung?
In der Regel ja, sobald ein Betrieb geeignet ist, Nachbarn oder Beschäftigte zu beeinträchtigen: durch Lärm, Geruch, Abluft, Verkehr oder Betriebszeiten. Für Gastronomie trifft das praktisch immer zu. Maßgeblich ist nicht, ob tatsächlich jemand gestört wird, sondern ob die Anlage dazu geeignet wäre.
02Ich übernehme ein bestehendes Lokal. Reicht die alte Genehmigung?
Die Genehmigung hängt an der Anlage, nicht an der Person, sie geht also grundsätzlich mit über. Sie deckt aber nur den Betrieb ab, der damals beschrieben wurde. Wer die Küche tauscht, umbaut, den Schanigarten dazunimmt, länger offen hält oder die Betriebsart ändert, braucht eine Änderungsgenehmigung. Prüfen Sie den alten Bescheid vor Vertragsunterschrift. Wir sehen ihn uns im Erstgespräch an.
03Was ist der Unterschied zur Baubewilligung?
Zwei getrennte Verfahren bei zwei getrennten Behörden. Die Betriebsanlagengenehmigung ist gewerberechtlich und betrifft den Betrieb; die Baubewilligung ist baurechtlich und betrifft das Gebäude. Wer Wände versetzt, Öffnungen schafft oder die Fassade verändert, braucht beides. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall zusammenkommt.
04Gilt das auch außerhalb der Gastronomie?
Ja. Werkstätten, Bäckereien, Produktionsbetriebe, Friseure, Handel mit Lager oder Anlieferung: überall dort, wo Maschinen, Abluft, Lärm oder Kundenverkehr auftreten, stellt sich dieselbe Frage. Der Ablauf ist derselbe.
Dauer, Kosten, Unterlagen
05Wie lange dauert das Verfahren?
Die Behörde hat eine gesetzliche Entscheidungsfrist, im vereinfachten Verfahren ist sie kürzer als im ordentlichen. Praktisch entscheidet aber die Vollständigkeit: Fehlt eine Beilage, ergeht ein Verbesserungsauftrag und die Sache liegt. Rechnen Sie im typischen Fall mit rund vier Monaten von der ersten Besprechung bis zum Bescheid; unser Zeitplan zeigt den Verlauf.
06Was kostet das?
Das hängt von Fläche, Umfang und Zustand der Unterlagen ab. Ein 40-m²-Imbiss mit brauchbaren Bestandsplänen ist ein anderes Projekt als ein Restaurant über zwei Ebenen ohne jede Zeichnung. Sie bekommen ein Pauschalangebot, bevor wir anfangen. Behördliche Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und allfällige Sachverständigenkosten laufen separat und werden direkt von der Behörde vorgeschrieben.
07Es gibt keine Pläne vom Lokal. Ist das ein Problem?
Nein, das ist der Normalfall. Wir messen auf und erstellen einen maßhaltigen Bestandsplan. Den brauchen Sie ohnehin, für Küchenlieferanten, Elektriker, Lüftungsbauer und jede spätere Änderung.
08Welche Unterlagen muss ich selbst beschaffen?
Typischerweise Gewerbeberechtigung, Nachweis über die Verfügungsmacht am Objekt (Miet- oder Kaufvertrag), die Zustimmung der Eigentümerseite zu baulichen Maßnahmen sowie die Geräteliste Ihrer Küche mit Anschlusswerten. Unsere Checkliste zu den Einreichunterlagen führt das vollständig auf.
Wenn es eng wird
09Ich habe bereits eröffnet, ohne Genehmigung. Was jetzt?
Das lässt sich in vielen Fällen nachträglich sanieren, und je früher Sie es angehen, desto günstiger. Wir nehmen den Ist-Zustand auf und prüfen, was genehmigungsfähig ist und was vorher geändert werden muss. Wenn etwas nicht durchgeht, sagen wir das offen, bevor Sie Geld in eine Einreichung stecken.
10Die Nachbarn haben Einwände angekündigt. Ist das Projekt tot?
Nein. Nachbarn sind im ordentlichen Verfahren Partei und können Einwendungen erheben. Das führt in der Regel zu Auflagen, nicht zur Ablehnung. Typisch sind Auflagen zu Betriebszeiten, Schallschutz, Abluftführung und Ausblaspunkt. Je besser die Lüftung vorher geplant ist, desto weniger Angriffsfläche gibt es.
11Die Behörde hat einen Verbesserungsauftrag geschickt. Können Sie das übernehmen?
Ja, auch wenn die Einreichung von jemand anderem stammt. Wir sehen uns den Akt an, sagen Ihnen, was tatsächlich verlangt wird, und erstellen die fehlenden Unterlagen.
12Mein Mietvertrag beginnt in sechs Wochen. Schaffen wir das?
Die Planung schon, das Behördenverfahren nicht immer. Was in solchen Fällen hilft: früh einreichen, vollständig einreichen und parallel die Umbauarbeiten so takten, dass genehmigungsrelevante Teile zuletzt kommen. Melden Sie sich mit dem Termin, dann planen wir rückwärts.
Zusammenarbeit
13Arbeiten Sie in ganz Österreich?
Ja. Der Sitz ist in Wien, Aufmaße und Behördentermine machen wir in allen Bundesländern. Die zuständige Behörde ist je nach Standort die Bezirksverwaltungsbehörde oder der Magistrat, mit dem wir uns direkt abstimmen.
14Können Sie nur die Pläne zeichnen?
Ja. Wenn Sie das Verfahren selbst führen oder bereits jemanden dafür haben, übernehmen wir nur Aufmaß und CAD. Sie bekommen DWG, DXF und PDF.
15Arbeiten Sie mit meinem Küchenlieferanten oder Architekten zusammen?
Regelmäßig. Wir übernehmen deren Aufstellpläne, prüfen sie gegen die Genehmigungsanforderungen und führen alles in einem Plansatz zusammen.
16Wie schnell antworten Sie auf eine Anfrage?
Innerhalb eines Werktags. Wenn es dringend ist, schreiben Sie das ins Nachrichtenfeld dazu.
Ausführlicher.
Sechs Themen, die sich in einer Anmerkung nicht abhandeln lassen, jeweils auf einer eigenen Seite.
Lokal übernehmen
Die Genehmigung geht mit über, deckt aber nur den damals beschriebenen Betrieb ab. Was vor der Vertragsunterschrift zu prüfen ist.
Ohne Genehmigung eröffnet
In vielen Fällen nachträglich zu sanieren. Wie die Ist-Aufnahme abläuft und was sich vorher ändern muss.
Ändern und erweitern
Wann ein Umbau, neue Geräte oder längere Betriebszeiten eine Änderungsgenehmigung auslösen.
Schanigarten
Zwei Genehmigungen, nicht eine: die Fläche und der Betrieb darauf. Und warum Lärm der kritische Punkt ist.
Lüftung und Abluft
Ausblaspunkt, Kanalführung, Fettabscheider. Die Frage, die vor den Mietvertrag gehört.
Das Verfahren im Ganzen
Betriebsanlagengenehmigung für Gastronomie: Genehmigungspflicht, Verfahrensart, Unterlagen und die vier kritischen Punkte.
Reden wir über Ihr Objekt.
Schicken Sie uns ein paar Eckdaten. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Einschätzung, was zu tun ist und was es kostet.