Ratgeber · Änderung und Erweiterung
Betriebsanlage ändern oder erweitern.
Eine genehmigte Anlage ist genehmigt, wie sie beschrieben wurde. Sobald Sie davon abweichen, steht die Frage nach einer Änderungsgenehmigung im Raum, oft früher als erwartet.
Wann eine Änderung genehmigungspflichtig wird
Die Frage ist nicht, ob Sie gebaut haben, sondern ob sich die Auswirkungen der Anlage ändern. Neue Emissionen, mehr Gäste, andere Zeiten, andere Wege: All das kann eine Änderungsgenehmigung auslösen, auch ohne dass eine Wand versetzt wird.
Umgekehrt ist nicht jeder Umbau genehmigungspflichtig. Wer nur die Möbel tauscht und sonst nichts ändert, bleibt im Rahmen. Die Grenze verläuft nicht am Bauaufwand, sondern an der Betriebsbeschreibung im Bescheid.
Typische Auslöser
- Neue Küchengeräte oder geänderte Anschlusswerte
- Änderung der Abluftführung oder des Ausblaspunkts
- Mehr Sitzplätze, geänderte Möblierung, neuer Gastraum
- Längere Betriebszeiten
- Wechsel oder Erweiterung der Betriebsart
- Neuer oder vergrößerter Schanigarten
Was eingereicht wird
Eine Änderung wird nicht wie eine Neuanlage behandelt, aber sie braucht dieselbe Sorgfalt. Eingereicht wird, was sich ändert, dargestellt im Verhältnis zum genehmigten Bestand. Deshalb ist die erste Frage immer: Was steht eigentlich im alten Bescheid?
Wir gleichen den Bestand mit dem Bescheid ab, zeichnen die Änderung im Plan gegen den Bestand ab und stellen die Unterlagen zusammen. Auch hier gilt: Ob vereinfachtes oder ordentliches Verfahren in Frage kommt, prüfen wir vor der Einreichung.
Kommt von uns
- Abgleich des tatsächlichen Bestands mit dem alten Bescheid
- Planliche Darstellung von Bestand, Neu und Abbruch
- Aktualisierte Betriebsbeschreibung und Anlagenverzeichnis
- Prüfung der Verfahrensart vor der Einreichung
- Behördenbegleitung bis zum Änderungsbescheid
Ohne Bestandsplan keine saubere Änderung
Eine Änderung lässt sich nur gegen einen maßhaltigen Bestand einreichen. Wenn die alten Pläne fehlen, nicht mehr stimmen oder nie in vernünftiger Qualität existiert haben, fängt das Projekt beim Aufmaß an.
Das ist keine verlorene Zeit. Der Bestandsplan ist auch die Grundlage für Angebote, für Handwerker und für jede weitere Änderung danach. Einmal sauber erstellt, danach vorhanden.
Praktischer Nutzen
- Maßhaltiger Bestandsplan als CAD-Zeichnung und PDF
- Verwendbar für Küchenlieferanten, Elektriker und Lüftungsbauer
- Grundlage für Flächenermittlung und Mietverhandlung
- Bleibt für jede spätere Änderung nutzbar
Passt dazu.
Die Fragen, die im selben Gespräch meistens gleich mitkommen.
Übernahme statt Umbau
Bei der Lokalübernahme stellt sich dieselbe Frage: Was deckt der alte Bescheid?
Schon umgebaut, ohne Genehmigung
Nachträglich sanieren, bevor eine Kontrolle es für Sie entscheidet.
Bestandsplan und Einreichplan
Was aufgemessen wird, was gezeichnet wird und in welchen Formaten Sie es bekommen.
Reden wir über Ihr Objekt.
Schicken Sie uns ein paar Eckdaten. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Einschätzung, was zu tun ist und was es kostet.