Ratgeber · Nachträgliche Genehmigung
Ohne Genehmigung eröffnet. Was jetzt zu tun ist.
Das ist häufiger, als Sie denken, und in vielen Fällen nachträglich zu sanieren. Entscheidend ist, dass Sie es angehen, bevor eine Kontrolle es für Sie tut. Je früher, desto günstiger.
Der Normalfall, nicht die Ausnahme
Betriebe eröffnen ohne Genehmigung, weil die Zeit gedrängt hat, weil ein Vorgänger versichert hat, es sei alles genehmigt, oder weil beim Umbau niemand daran gedacht hat, dass eine Änderung genehmigungspflichtig ist. Das passiert regelmäßig und ist kein Grund, den Kopf einzuziehen.
Was den Unterschied macht, ist der Zeitpunkt. Wer von sich aus saniert, hat den Verlauf in der Hand. Wer auf eine Beanstandung wartet, verhandelt unter Druck und mit einer laufenden Frist.
Typische Auslöser
- Umbau oder Geräteumstellung ohne Änderungsgenehmigung
- Übernahme eines Lokals, dessen Bescheid den Betrieb nicht deckt
- Schanigarten oder erweiterte Betriebszeiten ohne Genehmigung
- Beanstandung nach einer Kontrolle
- Nachbarbeschwerde, meist wegen Lärm oder Abluft
Wie wir vorgehen
Zuerst der Ist-Zustand. Wir nehmen das Objekt auf, wie es tatsächlich betrieben wird, nicht wie es einmal geplant war: Aufmaß, Geräte, Anschlusswerte, Abluftführung, Fluchtwege, Betriebszeiten.
Dann die Prüfung: Was davon ist genehmigungsfähig, was muss vorher geändert werden, und was ist im bestehenden Objekt gar nicht lösbar. Wenn etwas nicht durchgeht, sagen wir das offen, bevor Sie Geld in eine Einreichung stecken. Erst danach wird eingereicht.
Drei Schritte
- Aufmaß und Erhebung des tatsächlichen Ist-Zustands
- Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, ehrlich und vor der Einreichung
- Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid
Wenn die Behörde schon geschrieben hat
Ein Verbesserungsauftrag ist kein Ablehnungsbescheid. Er sagt, was fehlt. Wir übernehmen solche Akte auch dann, wenn die ursprüngliche Einreichung von jemand anderem stammt.
Wir sehen uns den Akt an, sagen Ihnen, was tatsächlich verlangt wird, und erstellen die fehlenden Unterlagen. Auch angekündigte Einwendungen von Nachbarn sind selten das Ende: Sie führen in der Regel zu Auflagen zu Betriebszeiten, Schallschutz und Abluftführung, nicht zur Ablehnung.
Wir übernehmen
- Laufende Akte, auch von anderen Planverfassern eingereicht
- Erstellung fehlender Unterlagen nach Verbesserungsauftrag
- Korrespondenz mit der Behörde und dem Sachverständigen
- Verhandlungstermin, Auflagen und Nachreichungen
Passt dazu.
Die Fragen, die im selben Gespräch meistens gleich mitkommen.
Lokal übernommen
Was die alte Genehmigung abdeckt und was nicht. Vor der Vertragsunterschrift zu prüfen.
Streitpunkt Abluft
Der häufigste Auslöser für Nachbarbeschwerden und Auflagen. Was früh geklärt gehört.
Es gibt keine Pläne
Der Normalfall. Wir messen auf und erstellen einen maßhaltigen Bestandsplan.
Reden wir über Ihr Objekt.
Schicken Sie uns ein paar Eckdaten. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Einschätzung, was zu tun ist und was es kostet.